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Allgemeines Zivilrecht

Besler & Walter u. Keuneke GbR

Seit 1936…

…sind wir im Kreis Unna an ihrer Seite. Unsere vier Rechtsanwälte verfügen über insgesamt 100 Jahre Anwaltserfahrung in nahezu allen rechtlichen Fragen des Lebens.

Erfahren Sie mehr über die Kanzlei

Rufen Sie uns an und
vereinbaren Sie einen Termin mit uns

02303 6 91 11

Die Anwälte

Markus Besler
Markus Besler
Rechtsanwalt & Notar
Volker Walter
Volker Walter
Rechtsanwalt & Notar a.D.
Andreas Keuneke
Andreas Keuneke
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht & Strafrecht
Tim Hendrik Walter
Tim Hendrik Walter
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht

Häufige Fragen

Einen Termin erhalten sie in aller Regel in einem Zeitraum von wenigen Tagen bis zwei Wochen. In dringenden Fällen ( bspw. Einstweilige Verfügung) auch schneller. Unsere Mitarbeiter werden ihnen Vorschläge machen und dabei ihre persönliche Situation berücksichtigen.

Das kommt ganz auf ihren individuellen Fall an.
In jedem Fall sollten sie, wenn sie Behördenschreiben, Anwalts- oder Gerichtspost erhalten haben, diese mit zum Termin mitbringen.
Ansonsten werden ihnen unsere Mitarbeiter die entsprechenden Hinweise geben.

Neben den extra ausgewiesenen Bereichen kann es gut möglich sein, dass wir auch Angelegenheiten bearbeiten, die sich nicht so gut einer spezifischen großen Fachdisziplin unterordnen lassen. Bitte sprechen Sie hierfür mit unseren Mitarbeitern. Diese können Sie ggf. auch an einen fachkundigen Kollegen verweisen.

Hierfür würden wir sie bitten, einfach herunter zu scrollen.
Grundsätzlich lassen sich die Bereiche Beratung, außergerichtliche Tätigkeit und gerichtliche Tätigkeit unterscheiden.
Nicht immer ist es erforderlich, die Anwaltskosten selbst zu tragen.
Möglicherweise haben sie sie ein Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe.
Vor Auslösung einer weiteren Kostenstufe werden wir sie im Beratungsgespräch darauf hinweisen.
Stets sind wir an der Wirtschaftlichkeit ihres Falls interessieren und werden ihnen entsprechende und ehrliche Hinweise geben.
Es geht um Ihr Geld.

Das sagen unsere Mandanten

Einen herzlichen Dank an Herrn T.H. Walter. Während man durchaus manchmal leichte Bedenken hat, ob man den Weg zum Anwalt grundsätzlich nehmen soll, nimmt einem Herr Walter sämtliche Bedenken und dreht diese ins Gegenteil um.
Alex G.
Gute, faire und kompetente Beratung. Erste Anlaufstelle in Unna!
Kamill B.
Schon meine Eltern haben mir dieser Kanzlei in allen Bereichen gute Erfahrungen gemacht. Das ist unsere Familienkanzlei.
Nicole H.

Unsere Geschichte

Kanzleigründung

Rechtsanwalt Alfred Blüggel gründet die Kanzlei Blüggel.

Ermächtigung Nr. 0154

Nach Ende des zweiten Weltkriegs erhält Alfred Blüggel die Ermächtigung der Militärregierung die Tätigkeit als Rechtsanwalts auszuüben.

Gerhard Blüggel

Gerhard Blüggel tritt in die Kanzlei seines Vaters ein. 1976 erfolgt die Ernennung zum Notar.

Volker Walter

Eintritt des heutigen Namenspartners Volker Walter. Ernennung zum Notar 1980.

Andreas Keuneke

Eintritt von Andreas Keuneke in die Kanzlei. Seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht und 1999 Fachanwalt für Strafrecht.

Tim Hendrik Walter

Rechtsanwalt Tim Hendrik Walter tritt der Kanzlei bei und qualifiziert sich 2018 zum Fachanwalt für Familienrecht.

Ein neuer Notar

Markus Besler 2016 trittt der Sozietät Blüggel & Walter & Partner bei und wird im Oktober 2017 für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zum Notar ernannt.

4

Experten

1

Notar

100 Jahre

Anwaltserfahrung

3

Fachanwaltstitel mit nachgewiesener Fortbildung
Beratungshonorare

Wir haben uns entschlossenen im Falle einer Erstberatung eine Zeitvergütung zu vereinbaren, die niedriger als die gesetzlich mögliche Gebühr liegt.

Bei der Erstberatung gilt die Zeitstaffel:
Bis zu 30 min – 50,00 €
Zwischen 30 und 60 min – 100 €
Beratung über 60 min – 150,00 €
zzgl jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer

Sollte das Beratungsgespräch in ein nachfolgendes Mandat zur Geschäftsbesorgung für den Mandanten einmünden, werden Ihnen die Beratungskosten von uns erstattet.

Wenn Sie wirtschaftlich nicht dazu in der Lage sind, die Kosten für eine juristische Erstberatung zu begleichen, so haben Sie die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form eines Beratungsscheins zu beantragen. Einen Beratungsschein erhalten Sie am Amtsgericht. Dann ist lediglich ein geringer Eigenanteil in Höhe von 15,00 € zu erbringen.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie in Erfahrung bringen, ob diese nicht die anfallenden Kosten für eine Erstberatung übernimmt. Mittlerweile erstatten die meisten Rechtschutzversicherer angefallene Kosten oder verzichten zumindest auf die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern die Erstberatung bereits zur Erledigung des Rechtsschutzfalles führt. Andere Rechtschutzversicherer behalten sich vor, die Gebühr der Erstberatung lediglich für bestimmte Rechtsgebiete zu übernehmen. Insoweit wollen sie sich erkundigen.
Manchmal zeigen sich die Versicherer selbst bei nicht abgeschlossenen Modulen kulant.

Kontakt

Rufen Sie uns unter 02303 6 91 11 an oder
schreiben Sie uns über das folgende Formular um einen Termin zu vereinbaren